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Institutsrat
Der Institutsrat ist das oberste Gremium des Instituts.
(1) Der Institutsrat ist für die grundsätzlichen Angelegenheiten des Instituts zuständig, insbesondere für
- Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung des Instituts und seiner Untergliederungen,
- Vorschläge zur Festlegung der Zweckbestimmung von Stellen für Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer,
- Stellungnahme zu Struktur- und Entwicklungsplänen der an dem Institut vertretenen Fächer,
- Vorschläge zur Begründung und Beendigung der Rechtsverhältnisse von hauptberuflich und nebenberuflich Tätigen im Institut. Sind Personen einzelnen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zugewiesen, so ergeht der Beschluss nach Satz 1 auf deren Vorschlag. Zur Begründung und Beendigung der Rechtsverhältnisse von Drittmittelbeschäftigten kann der Institutsrat sein Vorschlagsrecht gemäß Satz 1 auf die Projektleiterin oder den Projektleiter übertragen.
Die Rechte anderer Organe bleiben unberührt.
(2) Der Institutsrat kann die Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, der Geschäftsführenden Direktorin oder dem Geschäftsführenden Direktor zur Erledigung übertragen.
(3) Der Institutsrat soll mindestens einmal im Semester eine Institutsversammlung aller Mitglieder der Einrichtung einberufen.
Mitglieder des Institutsrats (01.04.2019 - 31.03.2021)
Professoren: A. Bardenhagen, K. Brieß, D. Peitsch, J. Weiss
Wissenschaftliche Mitarbeiter: S. Grau
Studierende: T. Erdmann
Sonstige Mitarbeiter: A. Heymann
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